Rekurs Gymnasiumsaufnahmepruefung

Rekurs

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Rekurs Gymnasiumsaufnahmepruefung Bei einer knappen Entscheidung nach der Gymnasiumsaufnahmeprüfung und dem Verdacht auf Korrekturfehler kann eine Überprüfung sinnvoll sein. Dieser Artikel erläutert, wie man bei Verdacht auf Fehler in der Prüfungskorrektur vorgehen und einen Rekurs einlegen kann.

Überblick über die Prüfungsergebnisse
Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung werden Ende März mitgeteilt, doch die Prüfungsdokumente selbst erhalten Sie zunächst nicht. Auf Anfrage bei der Schule bekommen Sie die Prüfung einschließlich der Lösungen in digitaler Form.

Häufige Korrekturfehler
Mögliche Fehlerquellen sind:

  • Fehler in der Punktezusammenrechnung
  • Übersehene Punkte, die laut Korrekturschema hätten gewertet werden müssen
  • Ignorierte Punkte für ähnliche Lösungen, wie in den Korrekturhinweisen vorgesehen

In allen Prüfungsbereichen kann eine Beanstandung Erfolg haben, wenngleich dies bei Aufsätzen oft schwieriger ist.

Bewertung von Aufsätzen
Die Aufsatzbewertung obliegt den korrigierenden Lehrkräften und lässt sich kaum direkt anfechten. Dennoch gab es Fälle, in denen Schulen einer Neubewertung zustimmten. Eine Anfechtung bei der Bildungsdirektion gestaltet sich jedoch als herausfordernd.

Probleme mit der Aufgabenstellung
Einwände gegen die Aufgabenstellung sind selten erfolgreich, da das Korrekturschema bindend ist. Persönliche Umstände der Prüflinge fließen nicht in die Bewertung ein.

Einreichen eines Rekurses
Für einen Rekurs wendet man sich mit konkreten Beanstandungen direkt an die Bildungsdirektion und fordert eine Überprüfung bestimmter Prüfungsteile. Der Rekurs muss formale Kriterien erfüllen und binnen 30 Tagen eingereicht werden.

Zusätzliches Wiedererwägungsgesuch
Neben dem Rekurs kann man ein Wiedererwägungsgesuch bei der Schule einreichen. Dies bietet die Chance, dass die Schule ihre Bewertung überdenkt und möglicherweise korrigiert.

Kosten und Folgeprozess eines Rekurses
Die Kosten für einen abgelehnten Rekurs liegen zwischen 500 und 1500 Fr. Nach Einreichung prüft die Bildungsdirektion, ob der Erstentscheid der Schule Mängel aufweist, und entscheidet basierend darauf. Eine direkte Zweitkorrektur der Prüfung findet üblicherweise nicht statt.

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